Beratung für Bauwillige / von Bauschäden geplagte

Vorwort über die am Bau Beteiligten


Zur Errichtung, Instandhaltung und zur Modernisierung von Gebäuden und baulichen Anlagen besteht eine so große Vielfalt von möglichen Formen, Materialien, Fabrikaten und Verarbeitung, dass leider auch die Quote falscher Entscheidungen, ungünstiger Materialkombinationen und nicht fachgerechter Ausführungen hoch ist.

Die Schlüssel zum Erfolg liegen in einer genauen und detaillierten Beschreibung der erwarteten Bauleistung, in der richtigen Auswahl sowie in der versierten Kontrolle der am Bau beteiligten. Zu diesen planerischen, organisatorischen und überwachenden Arbeiten sollte der Bauherr die fundierte Unterstützung durch ihm direkt verpflichtete, unabhängige Architekten oder Bauingenieure nutzen. Dies gilt auch bei "schlüsselfertiger" Bauleistung, wo die wirtschaftlichen Interessen des Bestellers, des Generalunternehmers und der Nachunternehmer nicht unbedingt deckungsgleich sind.

Die Planung und die Ausführung von Bauleistungen werden nach den getroffenen bauvertraglichen Vereinbarungen (u.a. nach VOB) und nach den "anerkannten Regeln der Technik" (für die übliche Beschaffenheit nach BGB) bestimmt und beurteilt.
Diese Beurteilungskriterien auch für den Einzelfall zu nennen und zu erklären, bildet einen wesentlichen Teil unserer Beratung.


Unsere Beratung für Bauwillige umfasst

bei Bauleistung nach Einzelgewerken: bei schlüsselfertiger Bauleistung: bei Sanierung / Modernisierung:
Klärung der Bauaufgabe, der Raumbildung und der Raumfunktionen vor dem Planungsbeginn. Erläuterung von Planungsergebnissen und Kostenaufgliederung. Prüfungen und Ergänzungsempfehlungen zum Bauvertrag, zu den Bauwerksplänen und zum Inhalt der Baubeschreibung vor dem Vertragsabschluss. Klärung der angemessenen Nachhaltigkeit und der Auswirkungen auf benachbarte Bauwerksteile schon zu Planungsbeginn.

Wir beraten auch die Betroffenen

bei Baumängeln (u.a.): Mauerwerksmangel Abdichtungsmangel    
zur Feststellung der Abweichung von vereinbarter Qualität, zur Dokumentation des Schadens- ausmaßes, Klärung der Mangel- / Schadenursache sowie mit Angaben zur Nachbesserung und zu den daraus entstehenden Kosten.
oder bei Bauschäden (u.a.):     Schimmelschaden Aufprallschaden

Der Honorareinsatz


Unsere Auftraggeber bescheinigen uns regelmäßig, dass sich das Honorar zu unseren Leistungen für sie durch Baukostenersparnis (= Wirtschaftlichkeit) und Bauqualität (= Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und ansprechendes Erscheinungsbild) gewinnbringend gelohnt hat. Ihr Kontakt zu uns begann mit einer Frage und unserer zufriedenstellenden Auskunft.
Unsere Vergütungssätze richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), nach dem JVEG sowie nach freier Vereinbarung. Sie werden entsprechend der Aufgabe einvernehmlich mit dem Auftraggeber vor Leistungsbeginn festgelegt.



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