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Konstruktionsprüfung wo und wie ?
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Statische Gebäudesicherheit
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Die Feststellung, dass eine Konstruktion bereits lange gehalten hat, besagt wenig über ihre Zuverlässigkeit in der Gegenwart und noch weniger für die Zukunft. Besonders bei alten Gebäuden, die Kriegsschäden (u.a. Brand) erlitten oder bei solchen die Nutzungs- und damit Belastungsänderungen erfahren haben, wäre eine Sorglosigkeit nicht angebracht. Die Skepsis der (verantwortlichen) Eigentümer ist auch bei den Bauwerken begründet, deren ehemalige Konstruktion durch unterschiedlichste Umbauten mehrfach neuen Bedürfnissen angepasst wurde.
Weitere Informationen gibt dazu auch die Bauministerkonferenz mit ihren "Hinweisen für die Überpüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten" (= pdf-Download).
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nicht für Ewigkeit gebaut
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Es geht also (bisher) nicht darum, dass die zuletzt stärkeren Schnee- und Sturmereignisse an unsere bestehenden Gebäude höhere Stabilitätsanforderungen stellen würden, als dies in der Vergangenheit durch entsprechende DIN-Normen geregelt war. Dennoch muss aus eigener Verantwortung des Eigentümers erwogen werden, wie bei der technischen Kontrolle beim Fahrzeug, ein älteres Bauwerk von Zeit zu Zeit einer "Gesundheitsüberprüfung" zu unterziehen. Meistens kündigen zunehmende Korrosion und Rissbildungen die Bauteilermüdung oder -überlastung an.
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z.B. wegen Stahlkorrosion
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Konstruktionsprüfung zur Gebäudesicherheit
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Unsere bautechnischen Untersuchungen zur Stand- und Verkehrssicherheit befassen sich mit jeglicher Art von Gebäuden und Bauwerken, jeweils individuell den Gegebenheiten angepasst, zunächst in
Phase 1: Generelle Prüfung (Ermittlung der Schwachpunkte) . * . Plausibilitätsprüfung der (hoffentlich vorhandenen) Standsicherheitsnachweise und Ausführungspläne (= Statik), . * . Vergleich deren Festlegungen mit der Örtlichkeit (bis hin zu Verbindungen, Anschlüssen und Aussteifung), . * . Feststellung des Bauerhaltungszustands, der zulässigen und der tatsächlichen Nutzlasten, . * . Gutachterlicher Bericht über die sachverständigen Untersuchungen und deren Ergebnisse.
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Prüfung um aufzuklären
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Nur sofern in der 1. Untersuchungsphase wesentliche Auffälligkeiten die Stand- und Verkehrssicherheit beeinträchtigen, setzt sich unsere mit dem Auftraggeber abgestimmte Prüfung fort in
Phase 2: Detailprüfung (für evtl. Instandsetzungsmaßnahmen) . * . Messtechnische und ggf. labortechnische Untersuchung kritischer Bauteile, . * . Statische Vergleichsberechnung, evtl. Konstruktionsentwürfe und Kostenabschätzung für notwendige Verstärkungen, . * . Gutachterlicher Schlussbericht über die sachverständigen Untersuchungen und deren Ergebnisse.
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und um dies zu verhindern
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